Impressum
Aus Hilfe
Die Impressumspflicht gemäß Teledienstegesetz (TDG) gilt prinzipiell für jeden Websitebetreiber, der ein wirtschaftliches Interesse mit seiner Homepage verfolgt - also auch für Travelan Partner. Sie sind in dem Fall verpflichtet, ein eigenes Impressum gut auffindbar auf der eigenen Website unterzubringen, sollten Sie keines unserer fertigen Portal verwenden.
Ein Impressum muss immer denjenigen aufführen, der für die Inhalte einer Web-Site verantwortlich ist. Dem Gesetzgeber geht es darum, dass diejenigen, die Texte im Internet veröffentlichen, genannt und kontaktiert werden können. Diese Person muss nicht identisch mit dem Domain-Inhaber sein.
Reisebetreuer und Traveltaiment Portal
Für unseren Reisebetreuer und das Traveltainment-Portal ist in beiden Fällen die Terraucs GmbH mit der Aktualisierung des Inhaltes zuständig. Daher wird die Terracus GmbH entsprechend im Impressum aufgeführt, die sich zudem auch um sämtliche Anfragen der Kunden kümmert.
Eigenes Impressum erstellen
Um dennoch selber im Impressum aufgeführt zu werden, müsste das Frameset und Impressum des Reisebetreuers herunterladen, entsprechend abgeändert und auf einen eigenen Server hochgeladen werden. Hierzu wären etwas Erfahrungen in Umgang mit HTML und Framesets hilfreich sowie ein Programm zum Hochladen der geänderten Seiten auf den eigenen Server nötig.
Inhalte eines Impressums
Rechtlich notwendige Bestandteiles eines Impressums:
- 1. Name und Anschrift des Anbieters
- Grundsätzlich muss der vollständige Name bzw. Firmenbezeichnung angegeben werden. Außerdem muss die Rechtsform genannt werden.
- Bei der Anschrift müssen Strasse, Hausnummer, Postleitzahl und Ort angegeben werden. Die alleinige Angabe eines Postfachs ist nicht ausreichend. Bei juristischen Personen und Personenvereinigungen sind der Sitz und der Vertretungsberechtigte anzugeben.
- 2. Informationen zur schnellen Kontaktaufnahme
- Hier müssen Telefonnummer, Faxnummer und Email-Adresse, sofern vorhanden, angegeben werden.
- 3. Angabe der Aufsichtsbehörde
- Bedarf das Internet - Angebot einer Zulassung, so ist die zuständige Behörde zuzüglich Kontaktdaten anzugeben.
- 4. Register und Registernummer
- Hier muss z.B. das Handelsregister, Vereinsregister oder Partnerschaftsregister mit der entsprechenden Registernummer angegeben werden.
- 6. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- Bei vorhanden sein einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach § 27 a muss diese angegeben werden.
- 7. Zusätzliche Pflichtangaben für besondere Berufsgruppen
- Angehöriger freier Berufe, bei dem die Berufsausübung geregelt oder die Berufsbezeichnung geschützt ist (z.B. Anwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Ärzte, Architekten, usw.), müssen zusätzlich die genaue Berufsbezeichnung sowie die Institution wo der Titel erlangt wurde angeben. Außerdem müssen eventuell die berufsrechtlichen Regeln genannt bzw. auf diese verlinkt werden.
- 8. Weitere Angaben
- Eventuell müssen branchenspezifisch noch weitere Angaben gemacht werden. Z.B. muss bei der Veröffentlichung redaktioneller Beiträge ein Verantwortlicher (voll geschäftsfähig, Wohnsitz in Deutschland) nach Paragraph § 10 Abs. 3 MDStV genannt werden.
Weitere Informationen
Da der Gesetzgeber je nach Beruf oder Rechtsform sehr unterschiedliche Regeln für ein korrektes Impressum festlegt, überprüfen Sie die notwendigen Angaben mit Hilfe eines Impressum-Assistenten unter http://www.digi-info.de/webimpressum